Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen
I. Geltungsbereich
Berit Fabisch, Chausseestraße 2, 17207 Bollewick, Ortsteil Kambs, (nachfolgend „auenland ferien“ genannt) vermietet an den Gast (nachfolgend „Gast“ genannt) das vereinbarte Pensionszimmer mit der vereinbarten Ausstattung (nachfolgend „Pensionszimmer“ genannt) für die vereinbarte Aufenthaltsdauer. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten ergänzend zu den Bestimmungen des Beherbergungsvertrages.
II. Vertragsschluss
1. Mit der Reservierung eines Pensionszimmers bietet der Gast auenland ferien den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit erhält der Gast von auenland ferien eine schriftliche Reservierungs- oder Buchungsbestätigung. Der Beherbergungsvertrag zwischen auenland ferien und dem Gast kommt mit dem Zugang der Reservierungs- oder Buchungsbestätigung beim Gast, mit der Zahlung durch den Gast oder spätestens mit der Übergabe des Zimmerschlüssels an den Gast, zustande.
2. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass Reservierungs- oder Buchungsbestätigungen, die der Gast von Dritten (z.B. Internetportalen oder Verkehrsvereinen) erhält, mit der Reservierungs- oder Buchungsbestätigung von auenland ferien nicht identisch sind. Die auenland ferien- Reservierungs- oder Buchungsbestätigung kann der Gast in der Pension erfragen.
3. Angebote von auenland ferien zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages sind freibleibend und unverbindlich. auenland ferien ist berechtigt, nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrages mit einem Gast abzulehnen.
4. Der Gast hat keinen Anspruch auf die Überlassung eines bestimmten Pensionszimmers. Er hat lediglich einen Anspruch auf die Überlassung eines Pensionszimmers der von ihm gebuchten Zimmerkategorie.
III. Stornierungen und Nichterscheinen
1. Mit dem nachfolgenden Begriff „Stornierung“ ist der Rücktritt des Gastes vom Beherbergungsvertrag gemeint. Mit dem nachfolgenden Begriff „Nichterscheinen“ ist das bloße Nichterscheinen des Gastes am Anreisetag ohne mündliche oder schriftliche Stornierung des Beherbergungsvertrages gemeint.
2. Der Gast kann eine Reservierung bis 4 Wochen am Anreisetag kostenfrei stornieren. Stornierungen, die weniger als 4 Wochen am Anreisetag erfolgen, führen nicht zu einer Beendigung des Beherbergungsvertrages. In diesem Fall bleibt der Gast dazu verpflichtet, den Übernachtungspreis für eine Nacht abzüglich 10% für ersparte Aufwendungen an auenland ferien zu zahlen. Das Gleiche gilt, wenn der Gast am Anreisetag nicht erscheint, ohne seine Reservierung zu stornieren.
IV. An- und Abreise
1. auenland ferien stellt dem Gast das Pensionszimmer mit der vereinbarten Zimmerkategorie bzw. -Ausstattung am Anreisetag nach Verfügbarkeit, in der Regel ab 14.00 Uhr, keinesfalls aber später als 17.00 Uhr zur Verfügung. Bei der Ankunft in der Pension hat der Gast die Zimmernummer seines Pensionszimmers zu erfragen. Der Gast ist verpflichtet, sich zu der im Beherbergungsvertrag vereinbarten Anreisezeit in der Pension einzufinden. Sollte sich die Ankunft des Gastes verzögern, ist er verpflichtet, dies auenland ferien unverzüglich telefonisch mitzuteilen.
2. Am Abreisetag hat der Gast sein Pensionszimmer bis spätestens 12.00 Uhr geräumt und unbeschädigt an auenland ferien zurück zu geben. Gibt der Gast sein Pensionszimmer am Abreisetag vertragswidrig erst nach 12.00 Uhr an auenland ferien zurück, schuldet er auenland ferien aus diesem Grund einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 100 % des Übernachtungspreises für eine Nacht für das Pensionszimmer. Dem Gast ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung auf Seiten von auenland ferien durch die verspätete Rückgabe des Pensionszimmers überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die vorstehende Schadenspauschale entstanden ist.
V. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren bedarf der Zustimmung von auenland ferien. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein oder mehrere Haustiere mitzubringen, vorab anzuzeigen. Wenn auenland ferien dem Mitbringen von Haustieren zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass die Haustiere unter der ständigen Aufsicht des Gastes stehen sowie frei von Krankheiten sind und auch sonst keine Gefahr für das Pensionspersonal und die übrigen Pensionsgäste darstellen. Pro Haustier und Übernachtung fällt eine Gebühr an, deren Höhe auenland ferien dem Gast auf Anfrage, spätestens bei Abschluss des Beherbergungsvertrages, mitteilt.
VI. Nutzungsbedingungen
1. Zur Nutzung des Pensionszimmers sind nur die im Beherbergungsvertrag ausgewiesenen Personen berechtigt.
2. Der Gast hat das Pensionszimmer schonend und pfleglich zu behandeln.
3. Er hat auf die übrigen Pensionsgäste Rücksicht zu nehmen und die Hausordnung, die - falls eine solche existiert – in der Pension aushängt und die Gegenstand des Beherbergungsvertrages ist, zu beachten.
4. Das Zubereiten mitgebrachter Speisen ist dem Gast im Pensionszimmer nicht gestattet und bedarf in den pensionseigenen Küchen der Zustimmung von auenland ferien. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, mitgebrachte Speisen in der Pension zuzubereiten, vorab anzuzeigen.
5. Kinder unter 14 Jahren sind während ihrer Aufenthaltsdauer in der Pension zu jeder Zeit von einem erwachsenen Gast zu beaufsichtigen.
6. Dem Gast wird dringend empfohlen, unbeaufsichtigt kein Bargeld, keinen Schmuck, keine Wertsachen und auch keine sonstigen werthaltigen Gegenstände im Pensionszimmer oder im bei auenland ferien geparkten Kraftfahrzeug aufzubewahren bzw. zu belassen. Sollte der Gast dies dennoch tun, übernimmt auenland ferien keine Haftung für den Fall, dass dem Gast das Bargeld, der Schmuck, Wertsachen oder sonstige werthaltige Gegenstände gestohlen wird oder auf sonstige Weise abhandenkommt.
VII. Betreten des Pensionszimmers durch auenland ferien
auenland ferien bzw. Mitarbeiter von auenland ferien sind berechtigt, das Pensionszimmer während der Aufenthaltsdauer des Gastes zum Zwecke der Reinigung, zur Durchführung von Reparaturarbeiten und ähnliches zu betreten.
VIII. Übernachtungspreise und sonstige Preise
1. Der vom Gast zu zahlende Übernachtungspreis ist die Gegenleistung für die Zurverfügungstellung des Pensionszimmers durch auenland ferien innerhalb der in Ziffer IV. dargestellten An- und Abreisezeiten. Pro Übernachtung wird - unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder Übernachtung durch den Gast - ein voller Übernachtungspreis berechnet.
2. Es gelten die vereinbarten Preise bzw. die Preise der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste von auenland ferien. auenland ferien hat das Recht, die Übernachtungspreise zu erhöhen oder zu senken, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Reservierung durch den Gast und dem Anreisetag mehr als vier Monate liegen oder für den Fall, dass Steuern, Kurtaxen oder sonstige Gebühren geändert oder neu eingeführt werden.
3. Die in diesen AGB und in dem Beherbergungsvertrag ausgewiesenen Preise bzw. Beträge verstehen sich jeweils einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.
IX. Zahlungsbedingungen
1. Die Übernachtungspreise sowie die Preise für Nebenleistungen sind spätestens bei Ankunft des Gastes in der Pension, im Voraus zur Zahlung fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Ist die Aufenthaltsdauer des Gastes unbestimmt, wird der Übernachtungspreis sowie Preise für Nebenleistungen jeweils bis 12.00 Uhr für die nächste Nacht im Voraus zur Zahlung fällig. Im Falle der nicht rechtzeitigen Zahlung endet der Beherbergungsvertrag und hat der Gast das Zimmer zu räumen; vergleiche hierzu auch Ziffer IV. 2.
2. Unbeschadet der Ziffer 1. ist auenland ferien berechtigt, bereits zuvor, d.h. bei Reservierung, eine Vorauszahlung auf die Übernachtungskosten bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrags zu verlangen.
3. Forderungen für Nebenleistungen im Sinne der Ziffer 1. sind z.B. Frühstückspreise, Gebühren für das Mitbringen von Haustieren, sowie alle sonstigen Forderungen, die nicht ausdrücklich im Beherbergungsvertrag als Bestandteil des Übernachtungspreises ausgewiesen sind.
4. auenland ferien akzeptiert Bargeld in Euro und Überweisungen. Sonstige Zahlungsmittel sind nur ausnahmsweise und nur mit Zustimmung von auenland ferien zulässig.
5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte kann der Gast nur geltend machen, wenn die zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
X. Ansprüche wegen Sachmängeln
1. Die Gewährleistung für Leistungen von auenland ferien richtet sich, wenn und soweit nachfolgend keine abweichende Regelung getroffen ist, nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Die Ansprüche des Gastes aus Gewährleistung verjähren 12 Monate nach Leistung; hiervon ausgenommen sind Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz.
3. Der Gast ist verpflichtet, das Pensionszimmer unmittelbar nach seiner Anreise zu untersuchen. Die bei der Untersuchung erkennbaren Mängel hat der Gast auenland ferien unverzüglich, sonstige Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung, mündlich an einen Mitarbeiter von auenland ferien zu melden. Der Gast kann zunächst nur Nacherfüllung gegenüber auenland ferien verlangen. auenland ferien kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Zurverfügungstellung eines anderen zumindest gleichwertigen Pensionszimmers vornehmen. Schlägt die Nacherfüllung durch auenland ferien fehl, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei einem unerheblichen Mangel ist das Recht auf Nacherfüllung ausgeschlossen.
4. Bei der Verletzung einer Leistungspflicht durch auenland ferien, die nicht in einem Mangel der Leistung selbst besteht, ist der Gast nur dann zum Rücktritt vom Beherbergungsvertrag berechtigt, wenn auenland ferien die Verletzung der Leistungspflicht zu vertreten hat.
XI. Haftung von auenland ferien
1. Die vertragliche und gesetzliche Haftung von auenland ferien ist wie folgt beschränkt:
- auenland ferien haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag.
- auenland ferien haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag sowie für leichte Fahrlässigkeit im Übrigen.
Wesentliche Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag im vorstehenden Sinne sind solche Pflichten, die auenland ferien gegenüber dem Gast nach dem Inhalt und Zweck des Beherbergungsvertrages gerade zu erfüllen hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Beherbergungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei schuldhaft verursachten Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei dem Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung von eingebrachten Sachen des Mieters. In diesen Fällen richtet sich die Haftung von auenland ferien nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Die verschuldensunabhängige Haftung von auenland ferien für Mängel bei Vertragsabschluss ist ausgeschlossen.
3. Verzögerungen bei der Zurverfügungstellung des Pensionszimmers aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die auenland ferien die Zurverfügungstellung des Pensionszimmers nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung und behördliche Anordnungen -, hat auenland ferien nicht zu vertreten. Sie berechtigen auenland ferien, die Zurverfügungstellung des Pensionszimmers um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit aufzuschieben. Dauert die Verzögerung am Anreisetag länger als bis 19 Uhr an, ist der Gast berechtigt, vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.
XII. Anzeigepflicht
Im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung seiner Sachen sowie im Falle eines Brandes, eines Wasserschadens oder eines sonstigen Schadens im Pensionszimmer hat der Gast das Pensionspersonal unverzüglich zu informieren und alles zu tun, was bei der Aufklärung des Diebstahls bzw. bei der Beseitigung des Schadens hilfreich sein kann.
XIII. Schadenshöhe
1. Für Schäden, die auf das Verhalten eines Mitarbeiters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, haftet auenland ferien nur, wenn diese Personen in Ausübung ihrer Verrichtungen gehandelt haben.
2. Für von auenland ferien versicherte Risiken ist die Haftung von auenland ferien je Schadensfall auf die Haftungssumme der von auenland ferien abgeschlossenen Versicherung begrenzt.
3. Darüber hinaus ist eine Haftung von auenland ferien, soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen. auenland ferien haftet insbesondere nicht für Nebenpflichtverletzungen, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Gast.
XIV. Beendigung des Beherbergungsvertrages
1. auenland ferien ist zum Rücktritt vom Beherbergungsvertrag berechtigt, wenn der Gast die von ihm geschuldete Vorauszahlung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig leistet.
2. Der Gast kann den Beherbergungsvertrag während der Aufenthaltsdauer jederzeit bis spätestens 19.00 Uhr mit Wirkung zum darauf folgenden Tag, 12.00 Uhr, ordentlich kündigen.
3. Jeder Vertragspartner kann den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. auenland ferien ist insbesondere dazu berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wenn der Gast während seines Aufenthalts in der Pension unter dem Einfluss von Drogen steht, das Pensionszimmer zur Prostitution nutzt, Pensionspersonal oder andere Pensionsgäste beleidigt, die Ruhe der anderen Pensionsgäste stört, in der Vergangenheit bereits Scheinreservierungen vorgenommen hat und/oder das Inventar bzw. die Zimmerausstattung mutwillig zerstört oder beschädigt.
XV. Datenschutz
1. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten von ihm zum Zwecke der Vertragsdurchführung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durch auenland ferien gespeichert und verarbeitet werden. auenland ferien ist berechtigt, sich bei der Durchführung der Datenverarbeitung im erforderlichen Umfang ausgewählter dritter Dienstleister zu bedienen und personenbezogene Daten gemäß dieses Abschnittes an diese Unternehmen weiterzuleiten, von diesen speichern und verarbeiten zu lassen.
2. Der Gast ist berechtigt, der Verwendung von personenbezogenen Daten zum Zweck der Werbung jederzeit zu widersprechen. Weiterhin bleiben die Rechte des Gastes auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner durch auenland ferien gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber auenland ferien unberührt.
3. Soweit keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, werden die personenbezogenen Daten des Gastes nach Beendigung des Beherbergungsvertrages und Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
4. Die vollständigen Datenschutzgrundsätze von auenland ferien erhalten Sie bei auenland ferien, Berit Fabisch, Chausseestraße 2, 17207 Bollewick, Ortsteil Kambs. Weitere Fragen zum Datenschutz richten Sie bitte ebenfalls an auenland ferien unter der vorgenannten Anschrift.
XVI. Allgemeine Bestimmungen
1. Bei Widersprüchen zwischen dem Beherbergungsvertrag und diesen AGB gelten vorrangig die Bestimmungen des Beherbergungsvertrages.
2. Der Beherbergungsvertrag und diese AGB enthalten sämtliche Vereinbarungen der Parteien über den Vertragsgegenstand. Mündliche Nebenabreden zu dem Beherbergungsvertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3. Sämtliche nach dem Beherbergungsvertrag und diesen AGB abzugebenden Erklärungen und Mitteilungen bedürfen der Schriftform, sofern dies nicht ausdrücklich anders bestimmt ist.
4. auenland ferien ist berechtigt, sämtliche Rechte oder Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag auf Dritte zu übertragen. Eine Abtretung von Rechten oder Ansprüchen aus dem Beherbergungsvertrag durch den Gast bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch auenland ferien.
5. auenland ferien ist berechtigt, Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag durch Dritte erbringen zu lassen.
6. Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich und rechtlich Gewollten der Parteien am nächsten kommt.
7. Auf den Beherbergungsvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts Anwendung.
8. Ist der Gast Kaufmann und ist der Beherbergungsvertrag dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzuordnen, so kann auenland ferien diesen Gast an dem für den Firmensitz von auenland ferien zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen. auenland ferien selbst kann von dem Gast nur an dem für den Firmensitz von auenland ferien zuständigen Gericht verklagt werden. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Gäste, die im Ausland eine vergleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben.
XVII. Sonderbedingungen für Gruppenreisen
1. Mit dem nachfolgenden Begriff „Reisegruppe“ wird eine Gruppe von mindestens 8 vollzahlenden Gästen bezeichnet. Abweichend von bzw. ergänzend zu den vorstehenden Regelungen gilt für eine Reisegruppe Folgendes:
2. Die Reisegruppe wird auenland ferien einen Ansprechpartner (nachfolgend „Gesamtverantwortlicher“ genannt) benennen.
3. Vor Anreise der Reisegruppe ist auenland ferien eine Namensliste mit allen Teilnehmern vorzulegen.
4. Bei Reservierung erhält der Gesamtverantwortliche von auenland ferien eine Reservierungs- bzw. Buchungsbestätigung mit den wesentlichen Angaben der aufgenommenen Reservierung bzw. Buchung, Angaben zum Check-in und sonstigen Zahlungsbedingungen.
5. Die Reisegruppe hat den Gesamtbetrag der Übernachtungskosten per Banküberweisung auf das Bankkonto von auenland ferien zu zahlen, das in der Reservierungs- bzw. Buchungsbestätigung angegeben ist oder das auenland ferien dem Gesamtverantwortlichen nach Abschluss der Reservierung mitteilt. Gebühren für Auslandsüberweisungen hat die Reisegruppe auenland ferien spätestens bei Ankunft in der Pension in voller Höhe zu ersetzen.
6. Die Übernachtungskosten der Reisegruppe inklusive Kosten für Nebenleistungen im Sinne der Ziffer IX 3. sind im Voraus, spätestens vier Wochen vor dem Anreisetag, oder, falls die Reservierung später als vier Wochen vor dem Anreisetag erfolgt, sofort zur Zahlung fällig, und zwar jeweils unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Wenn die Reisegruppe bzw. der jeweilige Gast die Übernachtungskosten nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Anreisetag zahlt, ist auenland ferien berechtigt, das für die Reisegruppe bzw. den jeweiligen Gast reservierte Pensionszimmer (ohne vorherige Information an den Gast) anderweitig zu vermieten, ohne dass der Gast hieraus irgendwelche Ansprüche gegenüber auenland ferien herleiten kann.
7. Die Reisegruppe kann ihre Reservierung bis vier Wochen vor dem Anreisetag kostenfrei stornieren oder ändern. Spätere Stornierungen und Änderungen sind nur ausnahmsweise und nur mit Zustimmung von auenland ferien sowie in der Regel nur gegen Zahlung einer Stornogebühr möglich
8. auenland ferien stellt der Reisegruppe ihre Pensionszimmer mit der vereinbarten Zimmerkategorie bzw. -Ausstattung am Anreisetag nach Verfügbarkeit, in der Regel ab 14.00 Uhr, keinesfalls aber später als 17.00 Uhr zur Verfügung.
9. auenland ferien ist berechtigt, bei Ankunft der Reisegruppe in der Pension eine Sicherheit in Höhe von bis zu EUR 500,00 pro Reisegruppe vom Gesamtverantwortlichen zu verlangen.
10. Die Reisegruppe erhält von auenland ferien Sammelrechnungen, die dem Gesamtverantwortlichen übergeben werden.